Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11249
BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92 (https://dejure.org/1993,11249)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 8 B 166.92 (https://dejure.org/1993,11249)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 8 B 166.92 (https://dejure.org/1993,11249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Sollte ihren Angriffen auf die rechtliche Beurteilung des Falles durch das Berufungsgericht zu entnehmen sein, daß sie die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so fehlte es an der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Darlegung, daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], st.Rspr.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Die Beschwerde hat nicht einmal einzelne konkrete Rechtsfragen formuliert; Einwände gegen die rechtliche und tatsächliche Würdigung durch das Berufungsgericht vermögen die grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu begründen (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 70.89

    Rüge des Verfahrensfehlers der Zugrundelegung eines unrichtigen Tatbestandes

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Die in diesem Zusammenhang gerügte Unvollständigkeit des Tatbestandes und die behauptete "Entstellung" des Sachverhalts im Tatbestand des Berufungsurteils kann nicht als Verfahrensmangel, sondern nur mittels eines fristgebundenen Antrags auf Berichtigung des Tatbestandes geltend gemacht werden (Beschluß vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - Buchholz 310 § 119 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Sollte ihren Angriffen auf die rechtliche Beurteilung des Falles durch das Berufungsgericht zu entnehmen sein, daß sie die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so fehlte es an der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Darlegung, daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], st.Rspr.).
  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 46.77

    Hersteller von Fertigpackungen - Zahlung von Gebühren - Füllmengenkontrolle

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. September 1991 - BVerwG 3 B 45.91 - Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 2 sowie Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG VII C 66.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 1), daß die Zulassungsstelle auf eine Erlöschensanzeige gemäß § 29 c StVZO weder durch Rückfrage bei dem Versicherer noch bei dem Fahrzeughalter deren Rechtmäßigkeit überprüfen muß und demzufolge das gemäß § 29 d Abs. 2 StVZO unverzüglich gebotene Verwaltungshandeln dem Kraftfahrzeughalter - auch ohne eine auf ihn zurückzuführende Veranlassung im finalen Sinne - gebührenrechtlich individuell zurechenbar ist (vgl. hierzu Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ).
  • BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Hinsichtlich der von der Beschwerde behaupteten und als Gehörsverletzung bezeichneten "Ausklammerung" wesentlichen Sachvortrags des Klägers durch das Berufungsgericht fehlt es im Hinblick auf die erwähnte Bezugnahmeklausel im Tatbestand des Berufungsurteils an der erforderlichen Darlegung besonderer Umstände, aus denen sich ergeben könnte, daß das Berufungsgericht dementgegen dennoch schriftsätzliches Vorbringen des Klägers nicht zur Kenntnis genommen hätte; der Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordert nicht, daß das Gericht sich mit dem gesamten Vortrag des Klägers im einzelnen ausdrücklich auseinandersetzt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 305).
  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72

    Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. September 1991 - BVerwG 3 B 45.91 - Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 2 sowie Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG VII C 66.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 1), daß die Zulassungsstelle auf eine Erlöschensanzeige gemäß § 29 c StVZO weder durch Rückfrage bei dem Versicherer noch bei dem Fahrzeughalter deren Rechtmäßigkeit überprüfen muß und demzufolge das gemäß § 29 d Abs. 2 StVZO unverzüglich gebotene Verwaltungshandeln dem Kraftfahrzeughalter - auch ohne eine auf ihn zurückzuführende Veranlassung im finalen Sinne - gebührenrechtlich individuell zurechenbar ist (vgl. hierzu Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ).
  • BVerwG, 24.09.1991 - 3 B 45.91

    Erlöschensanzeige - Nichtzahlung der Versicherungsprämie -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. September 1991 - BVerwG 3 B 45.91 - Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 2 sowie Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG VII C 66.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 1), daß die Zulassungsstelle auf eine Erlöschensanzeige gemäß § 29 c StVZO weder durch Rückfrage bei dem Versicherer noch bei dem Fahrzeughalter deren Rechtmäßigkeit überprüfen muß und demzufolge das gemäß § 29 d Abs. 2 StVZO unverzüglich gebotene Verwaltungshandeln dem Kraftfahrzeughalter - auch ohne eine auf ihn zurückzuführende Veranlassung im finalen Sinne - gebührenrechtlich individuell zurechenbar ist (vgl. hierzu Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht